Ende Mai hat die niedersächsische Landtagsfraktion der AfD das Online-Portal „Neutrale Lehrer“ freigeschaltet. Die Seite verfolgt das durchsichtige Ziel (Politik-)Lehrkräfte zu verunsichern, die sich ihrer Aufgabe stellen, Lernende zur kritischen Auseinandersetzung mit politischen Positionen zu befähigen. Dabei beruft sich die Partei auf ein fälschlicherweise aus dem „Beutelsbacher Konsens“ abgeleitetes Neutralitätsgebot.
Als Interessenvertretung der Politischen Bildung in Niedersachsen stellen wir fest: Ein „Neutralitätsgebot“ kennt der „Beutelsbacher Konsens“ nicht. Einer seiner drei Grundsätze ist das Kontroversitätsgebot. Das Kontroversitätsgebot verlangt, dass sich die Streitfragen der demokratischen Gesellschaft im Politikunterricht widerspiegeln. Es versteht sich von selbst, dass damit nicht gemeint ist, politischen Positionen, die gegen Grund- und Menschenrechte verstoßen, im Politikunterricht ein unkritisches, ‚neutrales‘ Forum zu verschaffen. Ganz im Gegenteil gilt: Lehrkräfte sind der Demokratie und den demokratischen Grundwerten verpflichtet. Die Rechtslage dazu ist eindeutig und wird von uns hier erläutert.